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Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 35 vom 02. September 2021

Bekanntmachung zur Weinlagenänderung im Geltungsbereich der Gemeinde Partenheim

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Burgenlandstraße 7, 55543 Bad-Kreuznach, hat mit Bezug auf das Flurbereinigungsverfahren Partenheim-Projekt III eine Neubeschreibung der Einzellage Steinberg in der Weinbergsrolle vorgenommen. Die Abgrenzung des Rebgeländes vom 10.07.2020 ist von der Neubeschreibung der Einzellage Steinberg nicht betroffen.

Die Beschreibung/Abgrenzung der Einzellage ist über http://weinlagen.lwk-rlp.de (Weinlagen-Online der LWK) ersichtlich.

Die Entwürfe der Planunterlagen (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) sowie eine Artenschutzrechtliche Beurteilung liegen in der Zeit vom 02.09.2021 bis einschließlich 30.09.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Technisches Rathaus, Zum Römergrund 5, 55286 Wörrstadt, Raum 509 im EG, während der Dienststunden:

montags
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

dienstags
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

mittwochs
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

donnerstags
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

freitags
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch unter 06732 601-5091 (Herr Neumann) oder vertretungsweise unter 06732 601-5092 (Frau Wildberger) einen Termin, damit die vorgeschriebenen Corona-Abstands- und Hygiene-Schutzmaßnahmen in unseren Räumlichkeiten eingehalten werden können.