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Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 7 vom 17. Februar 2022

Lernmittelbefreiung bis 15.03.2022 beantragen

Im Rahmen der Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2022/2023 haben die Eltern, deren Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet, die Möglichkeit, auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z. B. Arbeitshefte) kostenfrei zu erhalten (Lernmittelfreiheit).

Der Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sowie weitere Informationen sind bei den Grundschulen und der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.

Anträge auf Lernmittelbefreiung müssen bis spätestens 15. März 2022 bei der Verbandsgemeinde Wörrstadt gestellt werden.

Wir weisen darauf hin, dass nach der Frist eingegangene Anträge aufgrund der verspäteten Abgabe abgelehnt werden.

Eltern, die nicht an der Lernmittelfreiheit teilnehmen oder deren Antrag nicht bewilligt wurde, können sich in der Zeit vom 01.06.2022 bis 29.06.2022 zur Ausleihe gegen Gebühr im Internetportal unter http://www.LFM-online.rlp.de mit ihrer Zugangskennung anmelden.

Verbandsgemeinde Wörrstadt
Jugend, Schutz und Ordnung