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Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 13 vom 31. März 2022

Sitzung des Ortsgemeinderates Partenheim

Am Montag, 11. April 2022, findet um 19:30 Uhr die 24. Sitzung des Ortsgemeinderates Partenheim in der St. Georgenhalle, Am Sportplatz, 55288 Partenheim, statt.

Tagesordnung:

Öffentlich:

  1. Begrüßung
  2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41 (1) GemO
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022/2023
  4. Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu Bauantrag 4.2/05-G-007/22: Neubau einer Doppelhaushälfte in der Heerstraße
  5. Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag 4.2/05-G-004/22: Neubau einer Doppelhaushälfte in der Heerstraße
  6. Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag 4.2/05-G-008/22: Neubau einer Doppelhaushälfte in der Heerstraße
  7. Beratung und Beschlussfassung über das Einvernehmen zu Bauantrag 4.2/05-G-012/22: Abriss und Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit 8 WE und 3 WE in der Hintergasse
  8. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Erstellung des Bebauungsplanes "Westliche Hintergasse"
  9. Mitteilungen und Anfragen

Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO zu stellen.

Nichtöffentlich:

  1. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Westliche Hintergasse"
  2.  Mitteilungen und Anfragen

Öffentlich:

  1. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Corona-Hinweis für die Zuhörer/innen der Gremiensitzungen:

Aufgrund der derzeitigen pandemischen Situation dürfen Gremiensitzungen unter Sicherstellung des Gesundheitsschutzes durchgeführt werden.

Hierbei sind die 3G-Regel sowie die Abstandsregeln, regelmäßige Belüftung, Hygienemaßnahmen und die Kontaktdatenerfassung zu beachten. Wegen der Abstandsregeln kann nur eine begrenzte Anzahl von Zuhörer/innen an der öffentlichen Sitzung teilnehmen.

Alle Nachweise (geimpft, genesen, getestet) sind vor Eintritt in den Sitzungssaal dem Ortsbürgermeister bzw. einem Beauftragten unaufgefordert vorzuzeigen.