Drucken

Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 17 vom 28. April 2022

Sitzung des Ortsgemeinderates Partenheim

Am Donnerstag, 05. Mai 2022, findet um 19:30 Uhr die Gemeinsame Sitzung des Ortsgemeinderates Partenheim (25.) und des Dorfentwicklungs- und Kulturausschusses (6.) in der St. Georgenhalle, Am Sportplatz, 55288 Partenheim, statt.

Tagesordnung:

Öffentlich:

  1. Begrüßung
  2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41 (1) GemO
  3. Nachwahl für den Umlegungsausschuss
  4. Beratung und Beschlussfassung zum VG Weinfest 2022
  5. Beratung und Beschlussfassung zu Themen aus der Projektgruppe "Dorfidentität"
  6. Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag 4.2/05-BV-019/22: Errichtung einer Geräte- und Lagerhalle im Außenbereich
  7. Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag 4.2/05-G-018/22: Neubau Doppelhaushälfte in der Heerstraße
  8. Mitteilungen und Anfragen
    8.1
    Informationen über den Eingang von Bauunterlagen im Freistellungsverfahren 4.2/05-FS-017/22: Neubau eines Zweifamilienhauses in der Heerstraße
    8.2
    Informationen über den Eingang von Bauunterlagen im Freistellungsverfahren 4.2/05-FS-016/22: Neubau Doppelhaushälfte in der Heerstraße
    8.3
    Informationen über den Eingang von Bauunterlagen im Freistellungsverfahren 4.2/05-FS-015/22: Neubau Doppelhaushälfte in der Heerstraße

Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO zu stellen.


Corona-Hinweis für die Zuhörer/innen der Gremiensitzungen:

Aufgrund der derzeitigen pandemischen Situation dürfen Gremiensitzungen unter Sicherstellung des Gesundheitsschutzes durchgeführt werden. Hierbei sind die 3G-Regel sowie die Abstandsregeln, regelmäßige Belüftung, Hygienemaßnahmen und die Kontaktdatenerfassung zu beachten.

Wegen der Abstandsregeln kann nur eine begrenzte Anzahl von Zuhörer/innen an der öffentlichen Sitzung teilnehmen.

Alle Nachweise (geimpft, genesen, getestet) sind vor Eintritt in den Sitzungssaal dem Ortsbürgermeister bzw. einem Beauftragten unaufgefordert vorzulegen.