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Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 31 vom 04. August 2022

Erschließungsarbeiten Neubaugebiet „Am Talweg / Im Brückgarten“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Beginn der Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet „Am Talweg / Im Brückgarten“ in Partenheim steht unmittelbar nach der Sommerpause bevor. Der Auftrag der Bauarbeiten wurde vom Erschließungsträger an die Firma Bender GmbH aus Mertesheim erteilt. Die Bauarbeiten werden gegen Ende August/Anfang September 2022 beginnen und dauern voraussichtlich ein gutes Jahr bis in den Herbst 2023. Im Zuge der Arbeiten werden über 40 neue Baugrundstücke erschlossen und wir können somit in den nächsten Jahren zahlreiche neue Gemeindemitglieder in Partenheim begrüßen.
Der Baustellenverkehr soll zur Entlastung der Anwohner ausschließlich von Westen über den Feldweg (Einfahrt gegenüber Schulstraße) aus erfolgen. Eine Zufahrt zur Baustelle über den Wörrstädter Weg / Talweg soll bis auf Ausnahmefälle möglichst vermieden werden.
Der aktuelle Bauzeitenplan sieht vor, bis Anfang kommenden Jahres die Kanalbauarbeiten einschl. Rückhaltebecken herzustellen. Die Versorgung mit Gas, Wasser, Strom und Breitband wird teilweise parallel dazu begonnen und dauert voraussichtlich bis zum Frühjahr. Im Zuge der Erschließung wird auch die durch das NBG verlaufende Freileitung als Erdleitung verkabelt. Danach wird der Straßenbau voraussichtlich bis Herbst 2023 vorangetrieben, sofern das Wetter und der bevorstehende Winter keine allzu langen Unterbrechungen verursachen.
Die Regenwasserableitung unter der Kreuzung Heerstraße / Wörrstädter Weg / Gasspforte an den dortigen verrohrten Partenheimer Bach erfolgt unter Vollsperrung der Landesstraße L413. Eine Umleitung des Durchgangsverkehrs südlich um Partenheim herum wird voraussichtlich im November für eine Dauer von 2-3 Wochen eingerichtet. Von der Baustelle betroffene angrenzende Gebäude werden in den nächsten Wochen einer Beweissicherung unterzogen und durch Erschütterungsmessungen überwacht.
Wir weisen darauf hin, dass jede Baustelle unvermeidbar mit Verkehr, Lärm und zeitweise auch mit Staub verbunden ist. Wir versuchen die Auswirkungen auf die Anwohner möglichst zu minimieren, können sie jedoch nicht gänzlich ausschließen. Hier sei angemerkt, dass lärmintensive Arbeiten werktags (d. h. auch samstags) grundsätzlich von 7.00 bis 20.00 Uhr zulässig und in diesem Fall auch notwendig sein werden. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis.

Marcus Lüppens, Ortsbürgermeister