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Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 35 vom 06. September 2022

Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Anbringung und Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Aufgrund der Anordnung der Straßenverkehrsbehörde haben wir damit begonnen, zahlreiche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen in Partenheim zu ändern bzw. neu zu installieren. Hierzu gehören auch Halte- und Parkverbote aufgrund von Gefährdungen von Personen, Einschränkungen der Einsehbarkeit in Straßen, geforderte und notwendige Straßenrestbreiten für Feuerwehr/Notdienst, notwendige Lichtraumprofile, Nicht-Einhaltung von eingezeichneten Parkflächen etc.

Die geforderten Maßnahmen sind bei der jährlichen Verkehrsschau mit der Polizeiwache Wörrstadt, dem Ordnungsamt Wörrstadt, den Straßenbaulastträgern sowie der Ortsgemeinde im März 2022 festgestellt worden und sind auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde von der Ortsgemeinde Partenheim verpflichtend innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe umzusetzen.

Die verkehrsbehördliche Anordnung tritt dann mit Aufstellung des Verkehrszeichens in Kraft. Mir ist bewusst, dass diese Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger teilweise große Einschränkungen in der täglichen Nutzung der Anliegerstraßen bedeuten. Allerdings geht hier die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und die rechtzeitige Hilfe in Notfällen vor. Auch wenn ich den derzeitigen Unmut nachvollziehen kann, so ist das widerrechtliche Entfernen von Verkehrsschildern und das mutwillige Auffüllen der Bodenhülsen mit Zement in der Mittelgasse absolut keine Lösung. Im Wiederholungsfall sehe ich mich leider gezwungen, als Ortsbürgermeister Anzeige zu erstatten, da unserer Gemeinde nicht unerhebliche Kosten für die Beschaffung und Aufstellung der Schilder anfallen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Marcus Lüppens, Ortsbürgermeister