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Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 48 vom 01. Dezember 2022

Straßenreinigung und Laubentsorgung

Der Herbst ist in vollem Gange - nicht nur mit seinen wunderschön gefärbten Wäldern, auch mit Straßen und Wegen voller Laub. Laub fällt nicht nur im eigenen Garten an, auch seine Beseitigung auf den Gehwegen gehört zu den Aufgaben der Anlieger, deren Grundstücke an die Gehwege angrenzen.

Die Straßenreinigungspflicht umfasst das Kehren und die Beseitigung aller Verunreinigungen, die auf den Gehweg und die Straße fallen - unabhängig davon, ob Passanten sie absichtlich weggeworfen haben (Zigarettenschachteln, Getränkedosen usw.), ob sie von Tieren (z. B. Hundekot) verursacht wurden oder einfach durch die Natur bedingt sind. Deshalb sollten Sie auch Unkraut und sonstige Pflanzen von der Gehwegfläche entfernen.

Laubfreie Straßen und Wege sind keine Frage von Sauberkeit. Laub ist eine Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer und muss deshalb umgehend beseitigt werden, wenn es z. B. wegen Nässe zu Rutschgefahr führen kann oder wenn so viel Laub auf dem Gehweg liegt, dass Passanten stolpern oder mit dem Fahrrad zu Fall kommen könnten. Dabei spielt es keine Rolle, woher das Laub stammt, das auf dem Gehweg oder der Fahrbahn zu beseitigen ist. Auf keinen Fall darf das Laub auf die Fahrbahn oder in den Rinnstein gekehrt werden.

Wir bitten um Beachtung.

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