Drucken

Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 48 vom 01. Dezember 2022

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans

Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet "Am Talweg" am 22.11.2022 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Bie Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Der Widerspruch kann

  1. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Partenheim - Geschäftsstelle Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Ostdeutsche Straße 28, 55232 Alzey,
  2. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes an
    Umlegungssausschuss Ortsgemeinde Partenheim - Geschäftsstelle Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

erhoben werden.

Partenheim, den 23.11.2022
Udo Baumann
Vorsitzender Umlegungsaussschuss

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://www.vgwoerrstadt.de/index.phtml?mNavID=1751.8&sNavID=1751.413&La=1 einsehbar.