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Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 9 vom 02. März 2023

Lernmittelbefreiung bis zum 15.03.2023 beantragen!

Im Rahmen der Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2023/2024 haben die Eltern, deren Einkommen die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet, die Möglichkeit, auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z. B. Arbeitshefte) kostenfrei zu erhalten (Lernmittelfreiheit).

Der Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sowie weitere Informationen sind bei den Grundschulen und der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.

Anträge auf Lernmittelbefreiung müssen bis spätestens 15. März 2023 bei der Verbandsgemeinde Wörrstadt gestellt werden.

Wir weisen darauf hin, dass nach der Frist eingegangene Anträge aufgrund der verspäteten Abgabe abgelehnt werden.

Eltern, die nicht an der Lernmittelfreiheit teilnehmen oder deren Antrag nicht bewilligt wurde, können sich in der Zeit vom 26.05. bis 26.06.2023 zur Ausleihe gegen Gebühr im Internetportal unter http://www.LMF-online.rlp.de mit ihrer Zugangskennung anmelden.

Verbandsgemeinde Wörrstadt
FB Jugend, Schutz und Ordnung