Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 18 vom 02. Mai 2025
Standfestigkeitsprüfung Grabmale 2025 auf den Friedhöfen der VG Wörrstadt
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wörrstadt als Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen lassen. Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass für den Laien sichtbare Schäden entstehen.
Durch die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit wird gewährleistet, dass auf den Friedhöfen keine Gefährdung von Personen durch lose Grabsteine ausgeht und somit Unfälle verhindert werden.
In diesem Jahr werden die Prüfungen auf den Friedhöfen der Verbandsgemeinde Wörrstadt ab dem 10. Mai vorgenommen und erstmalig von der Firma Grabstein Inspektor GmbH aus Dichtelbach durchgeführt.
Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei ohne Rüttelprobe in folgender Reihenfolge:
- Friedhof Gau-Weinheim
- Friedhof Vendersheim
- Friedhof Partenheim
- Friedhof Nieder-Saulheim
- Friedhof Ober-Saulheim
- Friedhof Udenheim
- Friedhof Schornsheim
- Friedhof Gabsheim
- Friedhof Wörrstadt
- Friedhof Sulzheim
- Friedhof Wallertheim
- Friedhof Schimsheim
- Friedhof Armsheim
- Friedhof Rommersheim
- Friedhof Spiesheim
- Friedhof Ensheim
Bitte beachten Sie, dass unser neuer Prüfer in diesem Jahr noch keine genauen Zeiten angeben kann, wann er auf welchem Friedhof arbeiten wird. Falls Sie an der Prüfung auf einem Friedhof teilnehmen möchten, können Sie sich gerne kurzfristig bei der Friedhofsverwaltung nach den jeweiligen Startzeiten erkundigen: 06732 601-2101.