Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 7 vom 15. Februar 2024
Bekanntmachung des Wahlleiters der Verbandsgemeinde Wörrstadt
zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
I.
Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr findet die Wahl des/der Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers, Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters, Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters sowie des Ortsbeirats, Gemeinderats, Stadtrats, Verbandsgemeinderats, Kreistags
und
am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers, Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters, Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2 - 6, 55286 Wörrstadt, Zimmer 328, zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.
Wörrstadt, 15. Febraur 2024
Markus Conrad
Wahlleiter