Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 8 vom 23. Februar 2023
1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Partenheim für das Jahr 2023
vom 15.02.2023
Der Ortsgemeinderat Partenheim hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
keine Änderungen
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
keine Änderungen
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
keine Änderungen
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
keine Änderungen
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
keine Änderungen
§ 6 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2023 | |
- Grundsteuer A von bisher | 300 v. H. auf 345 v. H. |
- Grundsteuer B von bisher | 365 v. H. auf 465 v. H. |
- Gewerbesteuer von bisher |
365 v. H. auf 380 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
2023 keine Änderungen
§ 7 Gebühren und Beiträge
keine Änderungen
§ 8 Umlage
(Verbandsgemeindeumlage / Kreisumlage)
keine Änderungen
§ 9 Eigenkapital
keine Änderungen
§ 10 Wertgrenze für Investitionen
keine Änderungen
§ 11 Altersteilzeit
keine Änderungen
§ 12 Leistungszulagen
keine Änderungen
§ 13 Weitere Bestimmungen
keine Änderungen
§ 14 Inkrafttreten
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Partenheim, den 15.02.2023
Marcus Lüppens, Bürgermeister der Ortsgemeinde Partenheim
Hinweis:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.