Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 12 vom 24. März 2022

Auslage des Entwurfs Haushaltssatzung mit Haushaltsplan

Gem. § 97 Abs. 1 Satz 1 GemO liegt der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Partenheim für die Jahre 2022 und 2023 in der Zeit

vom 25.03.2022 bis zum 08.04.2022

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Der Entwurf kann in dieser Zeit während der Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2 - 6, Zimmer 320 (2. OG), eingesehen werden.

   

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