Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 21 vom 21. Mai 2026

Anleinpflicht für Hunde

Leider werden immer wieder Beschwerden beim Ordnungsamt vorgebracht, dass Hunde unangeleint und teilweise unbeaufsichtigt umherlaufen. Aus diesem Grund weisen wir hier auf die Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Wörrstadt zur Anleinpflicht von Hunden hin.

Im Zuständigkeitsbereich unserer Verbandsgemeinde dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen

  • innerorts generell nur angeleint ausgeführt werden,
  • außerorts sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

Ferner ist es verboten, Hunde in öffentlichen Anlagen frei umherlaufen zu lassen. Ebenso ist es nicht erlaubt, Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen und in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen. Auch sollen Hunde generell nur von geeigneten Personen ausgeführt werden, die in der Lage sind, den Hund notfalls zurückzuhalten und zu bändigen.

Ein Verstoß gegen die Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Bitte bedenken Sie:
Es gibt viele Menschen, die Angst vor Hunden haben. Ob dies auf schlechten Erfahrungen beruht, mag dahingestellt sein. Letztlich ist dies ebenso zu respektieren wie die etwaige Angst anderer Hundehalter, die ihre Hunde ordnungsgemäß an der Leine führen. Wenn es dann zu einem Beißvorfall o. Ä. kommt, ist der drauffolgende Ärger groß.

Des Weiteren weisen wir auf die Empfehlungen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) bezüglich der aktuellen Brut- und Setzzeit von Wildtieren hin. Die ersten Wildtiere haben bereits Nachwuchs. Noch bis Juli gleicht die Natur einer Kinderstube. Entsprechend umsichtig sollten sich die Menschen verhalten. Besondere Vorsicht gilt für Hundebesitzer, die ihre Hunde noch bis Juli auch außerhalb geschlossener Ortschaften an der Leine führen sollten, unabhängig davon, ob sich Personen nähern.

Leider haben wildlebende Tiere einen immer enger werdenden Lebensraum und sind vermehrt Störungen u. a. durch Freizeitaktivitäten ausgesetzt. Insbesondere freilaufende Hunde, die Wild nachsuchen, aufspüren oder hetzen, stellen eine Gefährdung dar, die es tunlichst zu vermeiden gilt.

Bitte halten Sie sich daher in Ihrem eigenen Interesse und dem Ihres Hundes an die entsprechenden Empfehlungen und Regelungen.

Verbandsgemeinde Wörrstadt
Örtliche Ordnungsbehörde

   

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