Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 20 vom 15. Mai 2026
Standfestigkeitsprüfung Grabmale auf den Friedhöfen der VG Wörrstadt
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Ortsgemeinden der Verbandsgmeinde Wörrstadt als Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen lassen. Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass für den Laien sichtbare Schäden entstehen.
Durch die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit wird gewährleistet, dass auf den Friedhöfen keine Gefährdung von Personen durch lose Grabsteine ausgeht und somit Unfälle verhindert werden.
In diesem Jahr werden die Prüfungen auf den Friedhöfen der Verbandsgemeinde Wörrstadt am 23. und 30.05. vorgenommen und von der Firma Grabstein Inspektor GmbH aus Dichtelbach durchgeführt.
Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei ohne Rüttelprobe in folgender Reihenfolge:
am 23.05.2026
- Friedhof Gau-Weinheim
- Friedhof Vendersheim
- Friedhof Partenheim
- Friedhof Nieder-Saulheim
- Friedhof Ober-Saulheim
- Friedhof Udenheim
- Friedhof Schornsheim
- Friedhof Gabsheim
am 30.05.2026
- Friedhof Wörrstadt
- Friedhof Sulzheim
- Friedhof Wallertheim
- Friedhof Schimsheim
- Friedhof Armsheim
- Friedhof Rommersheim
- Friedhof Spiesheim
- Friedhof Ensheim
Bitte beachten Sie, dass unser Prüfer in diesem Jahr noch keine genauen Zeiten angeben kann, wann er auf welchem Friedhof arbeiten wird.


