Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 42 vom 19. Oktober 2023

Bekanntmachung über die betriebsfertige Herstellung von öffentlichen Abwasseranlagen in der Ortsgemeinde Partenheim

Unter Bezugnahme auf § 7 der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (Allgemeine Entwässerungssatzung) wird hiermit bekanntgemacht, dass die öffentlichen Abwasseranlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Am Talweg" sowie der Einbeziehung "Im Brückgarten" der Ortsgemeinde Partenheim betriebsfertig hergestellt worden sind. Das umfasste und abwassertechnisch erschlossene Gebiet ist in der nachfolgenden Karte dargestellt (hier nicht abgebildet - siehe Nachrichtenblatt Nr. 42 vom 19. Oktober 2023).

Mit der betriebsfertigen Herstellung der öffentlichen Abwasseranlagen ist der Anschluss- und Benutzungszwang gem. § 7 und 8 der Allgemeinen Entwässerungssatzung wirksam geworden.

AWW

   

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