Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 16 vom 16. April 2026

Schutz des Wildes in der Setz- und Brutzeit

In unserer rheinhessischen Landschaft mit ihrer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung finden wildlebende Tiere nur noch einen sehr begrenzten Lebensraum vor. So erhöhten sich die Beunruhigungen und Störungen unter anderem durch vermehrte Freizeitaktivitäten, denen unsere heimischen Wildarten ausgesetzt sind, deutlich. Freilaufende Hunde, die Wild aufsuchen, aufspüren oder hetzen, gefährden die Tierwelt in besonderem Maße.

Wald und Flur werden aktuell zur großen Kinderstube. Zahlreiche Wildtiere kommen auf die Welt und sind besonders schutzbedürftig. Während der Brut- und Setzzeit von April bis Juli brauchen die Jungtiere viel Ruhe, um Kraft zu sammeln und problemlos aufwachsen zu können. Erholungssuchende Naturliebhaber und ganz besonders Hundehalter sollten daher in den nächsten Wochen rücksichtsvoll sein und beim Spaziergang die Feld- und Waldwege nicht verlassen. Das Eltern- und Jungwild braucht störungsfreie Ruhezonen und vor allem freilaufende Hunde können eine ernste Gefahr für trächtige Tiere und brütende Vögel sowie deren Nachwuchs darstellen.

Waldränder und Wiesen- oder Heckenstrukturen sind beliebte Aufzuchtorte von Rehen, Hasen und zahlreichen Vogelarten. Aufgefundenes Jungwild darf auf keinen Fall berührt oder vom Hund "beschnuppert" werden. Scheinbar verwaiste Rehkitze oder Junghasen sind meistens gar nicht so hilflos, wie es vielleicht den Anschein hat. Der gut getarnte Nachwuchs wird in den ersten Lebenswochen von den Elterntieren oft viele Stunden alleine gelassen und nur zum Säugen aufgesucht - der beste Schutz vor Fressfeinden. Erst durch Menschen- oder Hundegeruch werden Jungtiere wirklich zu Waisen.

Als Hundehalter haben Sie eine besondere Verantwortung Ihrem Tier gegenüber übernommen. Diese schließt nicht nur die artgerechte Haltung ein, sondern auch die Beachtung gesetzlicher Vorschriften, die auch Einschränkungen im Interesse des Naturschutzes vorsehen. Bedenken Sie bitte, dass Sie beim Ausführen Ihres Hundes eine größere Naturnutzung für sich in Anspruch nehmen als beispielsweise "normale" Spaziergänger.

Aber nicht nur Hundehalter haben die gesetzlichen Einschränkungen zum Schutze der Um- und Tierwelt zu beachten. So ist auch - unabhängig von der Setz- und Brutzeit - das Befahren von Feld- und Wirtschaftwegen ohne entsprechendes Bedürfnis zur Bewirtschaftung der landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzten Flächen unzulässig.

Wir bitten alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, diese Vorschriften beherzt zu beachten, um die Natur- und Tierwelt zu bewahren und zu beschützen.

Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung

   

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